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Arbeitsrecht Österreich: Grundlagen und Reformen 2026

· 11 Min Lesezeit

Arbeitsrecht Österreich — Grundlagen und Reformen 2026 in einer Übersicht

Das österreichische Arbeitsrecht wirkt dichter und unübersichtlicher, als es ist — und das liegt weniger an der Komplexität der Regeln als an ihrer Verteilung über mehrere Quellen. Wer die Logik dieser Quellen einmal verstanden hat, kann fast jede konkrete Frage in zehn Minuten selbst klären, bevor er einen Anwalt anruft. Dieser Beitrag erklärt das Grundgerüst und ordnet die wichtigsten Reformen 2026 chronologisch ein.

Schnell-Antwort: Das österreichische Arbeitsrecht steht in einer Hierarchie aus Gesetz, Kollektivvertrag (KV), Betriebsvereinbarung (BV), Einzelvertrag und Weisung — Günstigeres geht immer vor. 2026 bringt fünf Reformen mit unterschiedlichen Geltungsdaten: Überstundenfreibetrag (170 €) und Sonn-/Feiertagsfreibetrag (400 €) ab 1. Jänner, Entgelttransparenz ab Juni, Teilpension und Weiterbildungszeit ebenfalls 2026 in Kraft. Wer einen Streit anfängt, beginnt nicht beim Vertrag, sondern beim KV.

In diesem Artikel

Die Quellen-Pyramide: Wo das Recht herkommt

Bevor man bei einer arbeitsrechtlichen Frage in den Vertrag schaut, sollte man wissen, wo dieser Vertrag in der Hierarchie steht. Österreichisches Arbeitsrecht funktioniert nach dem Günstigkeitsprinzip: Was tiefer in der Pyramide steht, gilt nur, wenn es für die Arbeitnehmerin günstiger ist als das, was darüber steht.

EbeneBeispielWer setzt sie
1. GesetzAngG, AVRAG, ArbVG, ASVGNationalrat
2. KollektivvertragHandelskollektivvertragSozialpartner (WKO + Gewerkschaft)
3. BetriebsvereinbarungGleitzeit, Homeoffice-PauschaleBetriebsrat + Arbeitgeber
4. EinzelvertragIhr ArbeitsvertragSie + Arbeitgeber
5. WeisungSchicht-Plan, DresscodeArbeitgeber

Praktische Folge: Steht in Ihrem Vertrag eine Klausel, die schlechter ist als der KV, ist sie nichtig. Nicht der ganze Vertrag — nur diese Klausel. Eine vermeintliche Probezeit von drei Monaten ist beispielsweise unwirksam; sie endet nach einem Monat (siehe unten), egal was im Vertrag steht.

Probezeit: Was ein Monat wirklich bedeutet

Das österreichische Recht kennt nur eine Probezeit von maximal einem Monat (§ 19 Abs. 2 AngG für Angestellte, § 1158 ABGB für Arbeiter). In dieser Zeit kann jede Seite ohne Frist und ohne Begründung kündigen. Was viele nicht wissen: Eine Verlängerung im Vertrag ist nicht etwa “eine Klausel, die man halt unterschreibt” — sie ist schlicht unwirksam, das Arbeitsverhältnis wird mit Ende des ersten Monats automatisch zum regulären Dienstverhältnis.

Wenn der Arbeitgeber im zweiten Monat kündigt, gelten bereits die Kündigungsfristen aus Gesetz und KV. Diese Verschiebung ist die häufigste Falle in der Praxis.

Kündigungsfristen für Angestellte

Seit 1. Oktober 2021 sind Arbeiter und Angestellte bei den Kündigungsfristen gleichgestellt. Bei Arbeitgeberkündigung beträgt die Mindestfrist sechs Wochen, gestaffelt nach Dienstalter:

Diese Fristen sind Mindestfristen — Kollektivverträge können sie ebenso wenig verkürzen wie der Einzelvertrag. Der Beendigungstermin ist standardmäßig der Quartalsletzte (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember). Vereinbart werden kann auch der 15. oder Monatsletzte; mehr lässt das AngG nicht zu.

Bei Arbeitnehmerkündigung ist die Sache umgekehrt einfacher: Ein Monat zum Monatsletzten, sofern der KV nichts anderes sagt. Viele Branchen-KVs erlauben kürzere Fristen — der Handelsangestellten-KV beispielsweise lässt einen Monatsletzten als Termin reichen.

Kollektivvertrag — der unterschätzte Hauptdarsteller

Wer in Österreich nach “Was steht mir zu?” fragt, liegt in über 95 Prozent der Fälle mit einem Blick in den Kollektivvertrag richtig. Über die Wirtschaftskammer-Mitgliedschaft sind fast alle Arbeitgeber automatisch an einen Branchen-KV gebunden, auch ohne dass sie es explizit unterschreiben. Im Arbeitsvertrag muss der KV nicht einmal genannt werden — er gilt trotzdem.

Konkrete Beispiele, in denen der KV das letzte Wort hat:

Den geltenden KV finden Sie über die Suchmaske der Wirtschaftskammer (kollektivvertrag.at) oder in der Online-Datenbank des Sozialministeriums. Das ist meist die erste Anlaufstelle — vor dem Anwaltsbesuch.

Reformen 2026 chronologisch sortiert

2026 ist das reformreichste Jahr im Arbeitsrecht seit 2017. Die folgende Tabelle ordnet die wichtigsten Änderungen nach Wirksamkeitsdatum, nicht nach medialem Aufmerksamkeitsgrad:

WannReformWer profitiert
1.1.2026Überstundenfreibetrag 170 €/Monat (15 Stunden)alle steuerpflichtigen Überstunden-Leister
1.1.2026Sonn-/Feiertagsfreibetrag 400 €/MonatBeschäftigte mit Wochenend-Diensten
1.1.2026Pflichtangabe der Arbeitszeit in der SV-AnmeldungVerwaltung (Schutz vor Schwarzarbeit)
1.1.2026Teilpension (25–75 % Arbeitszeit)ältere Arbeitnehmer mit Pensionsanspruch
1.6.2026EU-Entgelttransparenzalle, vor allem bei Gender-Pay-Gap
2026Bezahlte Weiterbildungszeitlangjährig Beschäftigte

Drei Reformen verdienen einen näheren Blick.

Überstundenfreibetrag. Bisher waren 86 Euro pro Monat aus Zuschlägen steuerfrei. Ab 2026 sind es bis zu 170 Euro für maximal 15 Stunden Mehrarbeit. Wer regelmäßig 20 Stunden Mehrarbeit pro Monat abrechnet, profitiert spürbar — netto bleiben je nach Steuerstufe 60 bis 80 Euro mehr im Monat hängen.

Entgelttransparenz. Die EU-Richtlinie wirkt ab 1. Juni 2026 unmittelbar. Drei Effekte sind sofort spürbar:

  1. Verschwiegenheitsklauseln zum Gehalt sind unwirksam — Sie dürfen mit Kollegen offen über Ihr Einkommen sprechen.
  2. Bei Bewerbungen muss der Arbeitgeber das Einstiegsgehalt oder zumindest die Bandbreite vorab nennen.
  3. Wer eine Lohnungleichheit nach Geschlecht vermutet, kann verlangen, dass der Arbeitgeber Gehälter vergleichbarer Tätigkeiten offenlegt — und im Streitfall trägt der Arbeitgeber die Beweislast.

Teilpension. Erstmals dürfen Arbeitnehmer:innen, die einen Anspruch auf Vorzeitige oder reguläre Pension haben, ihre Arbeitszeit zwischen 25 und 75 Prozent reduzieren und gleichzeitig anteilig Pension beziehen. Der Verdienstausfall wird so abgefedert; gleichzeitig bleibt Erfahrung im Betrieb. Antrag bei der zuständigen Pensionsversicherung; Zustimmung des Arbeitgebers ist erforderlich.

Wenn der Streit eskaliert: erste Schritte

Etwa 70 Prozent aller arbeitsrechtlichen Konflikte enden außergerichtlich — wenn man früh genug die richtigen Stellen einschaltet. In dieser Reihenfolge:

  1. Schriftlich Position dokumentieren (Mail an die Personalabteilung, datiert, mit Lesebestätigung)
  2. Betriebsrat einschalten, falls vorhanden
  3. Arbeiterkammer-Beratung — kostenfrei für Mitglieder, in fast allen Bundesländern auch in der Außenstelle des Wohnorts
  4. Gewerkschaft zur rechtlichen Vertretung
  5. Erst danach: Anwalt für Arbeitsrecht und Klage beim Arbeits- und Sozialgericht

Wer eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechts-Modul abgeschlossen hat, deckt damit Kündigungs-, Lohn- und Mobbing-Streitigkeiten — vorausgesetzt, der Vorfall fällt nicht in die Wartezeit (üblich: drei Monate ab Vertragsabschluss). Vor einem akuten Konflikt einen Vertrag abzuschließen, ist daher selten eine Lösung; sinnvoll ist es vor Beginn eines neuen Dienstverhältnisses oder bei wiederkehrenden betrieblichen Spannungen.

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Mehr zum Thema Konsumenten- und Vertragsrecht — etwa wenn Sie als Selbstständiger einkaufen oder eine Reklamation einleiten — lesen Sie in unseren Beiträgen zu Verbraucherschutz beim Online-Kauf und Gewährleistung und Reklamation. Wer in Wien wohnt und einen aktuellen Mieterhöhungsbescheid prüft, findet die 2026er-Werte in unserem Beitrag zu Mieterhöhung Wien 2026. Auch DSGVO-Fragen am Arbeitsplatz — Stichwort Mitarbeiterüberwachung — gehören in dieses Themengebiet.

Häufige Fragen

Wer hat in Österreich Anspruch auf einen Kollektivvertrag?

Praktisch jeder Arbeitnehmer in einem Betrieb, dessen Arbeitgeber Mitglied der Wirtschaftskammer ist. Da fast alle Branchen kammerpflichtig organisiert sind, fallen über 95 Prozent aller unselbstständig Beschäftigten unter einen Kollektivvertrag — auch wenn das im Arbeitsvertrag nicht erwähnt wird.

Wie lang ist die Probezeit nach österreichischem Recht?

Die Probezeit darf maximal einen Monat betragen. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Einhaltung von Fristen oder Gründen kündigen. Eine Verlängerung über den ersten Monat hinaus ist rechtsunwirksam — auch wenn sie im Vertrag steht.

Welche Kündigungsfrist gilt für Angestellte in Österreich?

Bei Arbeitgeberkündigung gilt seit Oktober 2021 dieselbe Frist wie für Arbeiter: sechs Wochen, gestaffelt nach Dienstalter bis fünf Monate. Bei Arbeitnehmerkündigung beträgt die gesetzliche Frist einen Monat zum Monatsletzten — Kollektivverträge können sie verkürzen oder anders festlegen.

Wie funktioniert der Überstundenfreibetrag ab 2026?

Ab 1. Jänner 2026 sind bis zu 170 Euro pro Monat aus Zuschlägen für maximal 15 Überstunden steuerfrei. Zusätzlich bleibt Arbeit an Sonn- und Feiertagen bis zu 400 Euro pro Monat steuerfrei. Beide Freibeträge gelten kumulativ und ersetzen die alte 86-Euro-Grenze.

Was bedeutet Entgelttransparenz konkret für mich?

Ab Juni 2026 dürfen Arbeitgeber Beschäftigten nicht mehr verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen. Außerdem müssen sie auf Verlangen mitteilen, was vergleichbare Tätigkeiten im Unternehmen verdienen. Wer eine geschlechtsspezifische Lücke nachweist, kann auf Nachzahlung klagen — die Beweislast liegt beim Arbeitgeber.

Wann zahlt eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht?

Üblicherweise bei strittigen Kündigungen, Lohn- und Entgeltansprüchen sowie Mobbing-Verfahren — vorausgesetzt, der Vorfall fällt nicht in eine Wartezeit von typischerweise drei Monaten ab Vertragsabschluss. Eine bestehende Streitlage zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses ist meist ausgeschlossen.

Quellen

Wer als Arbeitnehmer:in unsicher ist, ob die eigene Situation eine Klage rechtfertigt, beginnt mit einem kostenfreien Beratungsgespräch bei der Arbeiterkammer — nicht mit einem Anwaltstermin. Das spart in den meisten Fällen Geld und Zeit.